Ja. Die Mitglieder in der Generalversammlung entscheiden über die Besetzung der Gremien. Sicher ist eins: Vorstände und Aufsichtsräte sind Mitglieder der Genossenschaft. Sonst würde das eiserne Prinzip der Selbstverwaltung nicht mehr gelten. Sicher ist auch: das Engagement in der Genossenschaft ist gewünscht. Es bedeutet allerdings auch Verantwortung und die Bereitschaft zum Engagement.