STRUKTUR DER GENOSSENSCHAFT

Die CreativHäuser eG hat gemäß dem „Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ drei offizielle Gremien, die die Genossenschaft bestimmen und wesentliche Entscheidungen treffen:

Mitgliederversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat.

Dazu kommen diverse Arbeitsgruppen und die projektbezogenen Wohngruppen, die für die vielfältigen Aufgaben und Entscheidungen zur Etablierung des gemeinschaftlichen Wohnens zuständig sind.

Dieses System erlaubt uns, die Wohngruppen weitreichend zu individualisieren, und damit so zu gestalten, dass sich alle Bewohner*innen wohl fühlen können.


Mitgliederversammlung

Einmal pro Jahr findet die Mitgliederversammlung statt. Jedes Mitglied ist eingeladen und hat Stimmrecht. Ziel ist es, den Jahresabschluss des Vorjahres zu beschließen, Vorstand und Aufsichtsrat Gelegenheit zu geben, alle Mitglieder über das vergangene Geschäftsjahr und die aktuelle Situation zu informieren und wesentliche Beschlüsse für die Genossenschaft zu fassen oder zu bestätigen. Die Versammlung wählt den Aufsichtsrat und den Vorstand. Gremiumsmitglieder werden durch die Generalversammlung entlastet.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das Organ der Mitgliedervertretung. Er unterstützt den Vorstand in seinen Aufgaben und übt die Kontrollfunktion für die Mitglieder aus. Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus 3 Mitgliedern. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ulf Pallad.

Vorstand
Der Vorstand ist für die Führung der Geschäfte der Genossenschaft verantwortlich. Er handelt in eigener Verantwortung und vertritt die CreativHäuser eG nach außen.

Mitglieder des Vorstandes:
Lothar Menner
Christina Preuß
Arno Seger

Diese Angaben sind im Genossenschaftsregister Offenbach unter GnR 4011 veröffentlicht

Satzung der CreativHäuser eG