Die Organe der Genossenschaft sind die in Gesetz und Satzung vorgegebenen Organisationsstrukturen einer Genossenschaft. Oberstes Organ einer Genossenschaft ist die Mitglieder- oder Vertreterversammlung. Sie wählt den Vorstand. Der führt die laufenden Geschäfte und ist dafür auch verantwortlich. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der berät den Vorstand und kontrolliert die Geschäftsvorgänge und die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft als Vertretung der Mitglieder. Die Mitgliederversammlung kann Vorstände und/oder Aufsichtsratsmitglieder abwählen.