Jedes Mitglied ist Teilhaber der gesamten Genossenschaft und kann über sein Stimmrecht die Geschicke der Genossenschaft und deren Vermögen gleichberechtigt mit beeinflussen. Jedes Mitglied kann sich zur Wahl in ein Gremium (Vorstand, Aufsichtsrat etc.) stellen. Jedes Mitglied hat den generellen Anspruch auf die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung, sofern freier Wohnraum zur Verfügung steht und die Wohngruppe zustimmt.