Nein. Als Mitglied hat man zwar eine eigentumsähnliche Sicherheit, aber das Miteigentum der einzelnen Mitglieder bezieht sich nicht auf die genutzte Wohnung, sondern auf die Genossenschaft als Ganzes. Genossenschaften stellen damit eine besondere Form des privaten Wohneigentums dar. Eigentümerin der Grundstücke, Häuser und Wohnungen bleibt immer die Genossenschaft, und damit alle Mitglieder gemeinsam.