Ein Austritt aus der Genossenschaft ist selbstverständlich möglich. Hierzu muss eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen. Die CreativHäuser eG muss die gezeichneten Anteile zum Wert des „Auseinandersetzungsguthabens“ zurückzahlen. Der Austritt erfolgt zwei Jahre nach der Kündigung zum Jahresende. Dies ist in der Satzung genau geregelt.