Jede Person -natürliche wie auch juristische- kann Mitglied der CreativHäuser eG werden. Interessenten stellen einen Aufnahmeantrag. Über die Aufnahme in die Genossenschaft entscheidet der Vorstand.
Jedes Mitglied verpflichten sich bei Eintritt Geschäftsanteile zu zeichnen, deren Höhe und Anzahl in der Satzung festgelegt sind.